Deklarationskontrolle bei Weidemilch
Auf der Suche nach neuen Absatzmöglichkeiten oder höherer Wertschöpfung für Trinkmilch werden inzwischen zahlreiche Produkte mit besonderer Bezeichnung angeboten. Neben Biomilch und Heumilch, deren Produktionsweise in Erzeugerrichtlinien sowie EU-Verordnungen klar geregelt ist, finden sich z.B. Alpenmilch, Landmilch oder Weidemilch im Kühlregal, für deren Bezeichnung keine gesetzlichen Vorgaben existieren.
Nachdem im MRI bereits Methoden zur Authentifizierung von Biomilch erarbeitet wurden, zeigten weitere Untersuchungen, dass Weidemilch entgegen häufiger Verbrauchererwartung in Bezug auf diese Kriterien keine der Bio-Milch ähnliche Zusammensetzung aufweist. So ist der Gehalt an omega-3-Fettsäuren in Weidemilch gegenüber konventioneller Milch ohne diese Bezeichnung nicht signifikant erhöht und erreicht nicht das Niveau von Biomilch.
Zwar garantieren die Produzenten von Weidemilch „natürlichen“ Weidegang an mindestens 120 oder sogar 150 Tagen im Jahr für täglich mindestens sechs Stunden. Aber zur Erzielung einer höheren Milchleistung erfolgt zusätzlich zum Weidegang eine erhebliche Zufütterung von Silage und Kraftfutter. Darüber hinaus ist die Bezeichnung „Weidemilch“ für im Winter produzierte deutsche Trinkmilch zu hinterfragen.
Zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes werden sichere Methoden zur Deklarationskontrolle bei Weidemilch benötigt. Daher untersucht das MRI in laufenden Arbeiten sowohl qualitätsbestimmende Inhaltsstoffe wie Fettsäuren als auch andere chemische Parameter in Weidemilch und konventioneller Milch, die möglicherweise eine Unterscheidung bzw. Identifizierung von Weidemilch erlauben. Dabei werden auch jahreszeitliche Abhängigkeiten einbezogen, so dass gegebenenfalls ein auf bestimmte Monate beschränkter Authentifizierungsansatz herausgearbeitet werden könnte.