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Informationen zur Übermittlung von E-Rechnungen

Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung (Standard XRechnung) an die gesamte Bundesverwaltung verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung  sind in § 3 Abs. 3 der E-Rechnungsverordnung (kurz E-RechV) geregelt.

Ab dem 20.06.2025 sind von den Auftragnehmern und damit Rechnungstellern an das Max Rubner-Institut die Rechnungen elektronisch ausschließlich über die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu stellen.
Link zur OZG-RE: https://xrechnung-bdr.de/

Bitte für die Nutzung auf der Plattform registrieren und freischalten lassen.

Weitere Informationen über die Rechnungsstellung an die unmittelbare Bundesverwaltung über die OZG-RE erhalten Sie auf der Informationswebseite des Bundes unter www.e-rechnung-bund.de .

Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) für Rechnungen an das Max Rubner-Institut lautet: Leitweg-ID 991-03730-19

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der angeschlossenen öffentlichen Auftraggeber und sorgt dafür, dass die elektronische Rechnung der bestellenden Einrichtung im Standard XRechnung dem korrekten Auftraggeber zugeordnet werden kann.

Bitte bei „Rechnungsreferenzen“ immer die Bestellnummer/Auftragsnummer/Aktenzeichen des MRI (s. Zuschlagserteilung bzw. Auftragsschreiben) angeben!

Wir bitten Sie, von der Möglichkeit einer elektronischen Rechnungsstellung Gebrauch zu machen, selbst wenn Sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet sein sollten. Als Rechnungssteller profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • effizientere Arbeitsabläufe, kürzere Durchlaufzeiten, schnellere Rechnungsbegleichung
  • schneller und einfacher Zugriff auf Rechnungsdaten
  • Ermöglichung einer digitalen und revisionssicheren Archivierung
  • Kostenersparnis für Papier, Druck und Porto

 

Weitere Informationen
Umstellung der elektronischen Rechnungseingangsplattform des Bundes von der ZRE auf die OZG-RE (pdf-Formular)

Die Rechnungseingangsplattformen des Bundes – Informationen für Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern

Drei Schritte zur Übermittlung einer E-Rechnung

Leitfaden zur Nutzung des Eingangskanals Peppol für die Bundesverwaltung

Die elektronische Rechnung in der Bundesverwaltung – Informationen über die Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen