Informationen zur elektronischen Rechnung
Mit Beschluss der E-Rechnungs-Verordnung (ERechV) vom 6. September 2017 hat das Bundeskabinett die Vorgaben der EU-Richtlinie konkretisiert und darüber hinaus auch Rechnungssteller in die Pflicht genommen, ab dem 27. November 2020 elektronische Rechnungen zu übermitteln. Ausnahmen von dieser Verpflichtung bilden gemäß § 3 Absatz 3 ERechV Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 € (netto), geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten und bestimmte Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes bzw. sonstige Beschaffungen im Ausland. Rechnungen von Direktaufträgen bis zu einer Höhe von 1.000 € (netto) können weiterhin als Papierrechnungen an das MRI gestellt werden.
Für Auftragnehmer des Max Rubner-Instituts und damit Rechnungssteller an das MRI bedeutet dies, dass ab 27. November 2020 Rechnungen, die einen Rechnungswert über 1.000 € netto aufweisen, über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zu stellen sind.
Link zur ZRE: https://xrechnung.bund.de
Bitte zunächst für die Nutzung anmelden und freischalten lassen. Weitere Details sind den Nutzungsbedingungen der ZRE zu entnehmen.
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) für Rechnungen an das Max Rubner-Institut lautet:
Leitweg-ID 991-03730-19
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der angeschlossenen öffentlichen Auftraggeber und sorgt dafür, dass die elektronische Rechnung der bestellenden Einrichtung im Standard XRechnung dem korrekten Auftraggeber zugeordnet werden kann.
Bitte bei „Rechnungsreferenzen“ immer die Bestellnummer/Auftragsnummer/Aktenzeichen des MRI (s. Zuschlagserteilung bzw. Auftragsschreiben) angeben!
Nähere Informationen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) finden Sie auf der offiziellen Informationsseite des Bundes unter www.e-rechnung-bund.de.
Weitere Informationen
Information für Firmen zur Einführung der e-Rechnung am MRI (pdf)
Infobroschüre „Einführung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung“ (pdf)