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Deklarationskontrolle bei Weidemilch

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Authentifizierung durch multivariate Analyse?

Im Gegensatz zu Biomilch und Heumilch, deren Produktionsweise in Erzeugerrichtlinien sowie EU-Verordnungen klar geregelt ist, existieren für Bezeichnungen wie Alpenmilch, Landmilch oder Weidemilch keine gesetzlichen Vorgaben. Allerdings garantieren die Produzenten von Weidemilch „natürlichen“ Weidegang an mindestens 120 oder sogar 150 Tagen im Jahr für täglich mindestens sechs Stunden. Um Möglichkeiten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor fälschlichen Angaben zu schaffen, haben sich Wissenschaftler des Max Rubner-Instituts nun eingehend mit analytischen Ansätzen zur Identifizierung von Weidemilch befasst. ...

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Eine Gruppe steht auf der Wiese

© MRI, I. Spreckels / Herde auf dem MRI-Versuchsgut Schädtbek