Leitstelle und Nationale Referenzlaboratorien
Am Max Rubner-Institut werden im Rahmen der Arbeiten der Leitstelle zur Überwachung der Umweltradioaktivität und der Nationalen Referenzlaboratorien (NRL) hoheitliche Aufgabe wahrgenommen.
Leitstelle zur Überwachung der Umweltradioaktivität
Die hoheitlichen Aufgaben der Leitstelle am Institut für tierische Lebensmittel werden durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung(Strahlenschutzgesetz - StrSchG)" und die "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)" geregelt. Hierzu gehören Arbeiten im Rahmen der Radioaktivitätsüberwachung und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der radiochemischen Analytik, der vernetzten Informationssysteme und der Radioökologie der Nahrungskette (außer Fisch). Die Leitstelle ist in das bundesweite "Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität" (IMIS) eingebunden und für die Umweltbereiche Boden, Bewuchs, Futtermittel und Nahrungsmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft verantwortlich. Die Leitstelle prüft und bereitet die Messdaten der Radioaktivitätsüberwachung der Bundesländer auf, sichert bundeseinheitliche Qualitätsstandards durch Vergleichsuntersuchungen zur Validierung und entwickelt Probenahme , Analysen und Messverfahren, die in den Messanleitungen des BMU dokumentiert werden. Es besteht ein ständiger wissenschaftlicher Austausch mit dem Bundesamt für Strahlenschutz, den anderen Leitstellen des Bundes sowie den amtlichen Messstellen. Die Leitstelle fungiert als Forschungs-, Beratungs- und Bewertungsinstanz, die Daten zur Risikobewertung der Strahlenexposition der Menschen sowie wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfen für Maßnahmen im Intensivfall zur Verfügung stellt.
Nationale Referenzlaboratorien
Das Nationale Referenzlabor für Anisakis (Nematoden) erfüllt seine Aufgabe gemäß Artikel 100 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017, i.V.m. §3 Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung. Das Referenzlabor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 („Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) akkreditiert.
Das NRL Anisakis ist für die Entwicklung und Standardisierung von Methoden zum Nachweis von Nematodenlarven in Fischen und Fischereierzeugnissen zuständig. Voraussetzung für diese Arbeiten sind eine genaue Kenntnis der fischspezifischen Verarbeitungsbedingungen, eine gute Zusammenarbeit mit der Fischindustrie und die Nutzung der BMLEH eigenen Forschungsschiffe. Das NRL Anisakis bietet alle zwei Jahre einen nationalen Ringversuch zum Nachweis von anisakiden Nematodenlarven mit der Digestions- und der UV-Pressmethode an.
Das Nationale Referenzlabor für die Überwachung des Wassergehaltes in Geflügelfleisch (NRL Fremdwasser) nimmt die Aufgaben gemäß delegierter Verordnung (EU) 2026/343 und der Durchführungsverordnung (EU) 2026/344 der Kommission vom 6. Oktober 2025wahr. Das NRL nimmt in diesem Kontext eine zentrale Rolle ein: Es berät und unterstützt die Landesbehörden bzw. deren Labore bei methodischen Fragestellungen, sorgt für den Wissenstransfer zur EU und arbeitet an der Weiterentwicklung sowie Harmonisierung der Analysenmethoden. Weiter führt es im Bedarfsfall Gegenanalysen zu den Kontrollen der amtlichen Laboratorien hinsichtlich des Wassergehaltes in Geflügelschlachtkörpern und Teilstücken durch.
Die nationalen Referenzlaboratorien arbeiten mit dem jeweiligen EU-Gemeinschaftsreferenzlaboratorium zusammen. Die NRLs beteiligen sich auf europäischer Ebene an Ringuntersuchungen, wie auch an der Bereitstellung von Referenzmaterialien.
